Fragen

 

Brauche ich eine Überweisung meines Hausarztes, wenn ich zu Ihnen in die Praxis kommen möchte?
Nein, ich habe die Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz, das bedeutet, dass Sie einfach einen Termin ausmachen und kommen und den Stundensatz danach bezahlen können. Eine Abrechnung mit Privatkassen ist zum Teil möglich, muss aber vorher bei der jeweiligen Kasse beantragt werden. Eine Überweisung brauchen Sie, wenn Sie zu einem psychologischen Psychotherapeuten oder einem Arzt mit psychotherapeutischer Ausbildung gehen.

 

Wie lange sind bei Ihnen die Wartezeiten?
Sie haben bei mir in der Regel nur eine sehr kurze Wartezeit von ca. 2-3 Wochen bis zum ersten Termin. In dringenden Fällen vergebe ich auch Samstags Termine.
Die Praxis und die Termine sind so organisiert, dass Sie bei Ihren gebuchten Sitzungsterminen keinerlei Wartezeit haben.

 


Mein Problem ist so dringend, dass ich nicht monatelang auf einen Termin bei einem Psychologen oder Arzt warten kann. Was kann ich tun?

Nutzen Sie die Zeit und Ihre Motivation und beginnen Sie mit der Therapie als Selbstzahler. Wenn Sie den ersten Termin bei einem Arzt oder Psychologen haben, können Sie jederzeit wechseln.

 

 

Mit wie vielen Sitzungen muss ich rechnen?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt, allerdings ist sie pauschal nicht beantwortbar. Die Dauer der Therapie oder Beratung hängt sehr stark von Ihrem Problem und auch von Ihrer inneren Bereitschaft ab. Als grober Wert können Sie bei einer Beratung von etwa 3 Sitzungen ausgehen. Bei einer Kurzzeittherapie sollten Sie mit ca. 15 - 20 Sitzungen rechnen und bei einer längerfristigen Therapie ist eine Dauer von 1 - 2 Jahren möglich.


Wie oft im Monat sollte ich zu den Sitzungen kommen?

Ich empfehle auf jeden Fall die ersten 3 Sitzungen sehr dicht hintereinander, also einmal pro Woche auszumachen, damit der therapeutische Prozess in Fluss kommen kann. Danach werden die Termine von mal zu mal ausgemacht. Manchmal ist es wichtig, dass einige Wochen zwischen den Terminen liegen, damit sich etwas setzen kann, oder damit Sie neues Verhalten ausprobieren und üben können. In manchen Phasen sind wöchentliche Sitzungen für einen guten Prozess wichtig. Zu beachten ist dabei natürlich auch der finanzielle Aspekt. Wenn Sie z.B. nur ein monatliches Budget für 2 Sitzungen haben, dann werden wir auch nur 2 Termine pro Monat ausmachen.


Ich habe Probleme in meiner Beziehung, aber mein Partner möchte nicht mit zu einer Paarberatung gehen. Was kann ich tun?

Bei Problemen in Beziehungen sind sehr häufig die Frauen die treibende Kraft, um etwas verändern zu wollen. Sie suchen auch eher professionelle Hilfe als Männer. Ich rate Ihnen, dass Sie mit einigen Sitzungen beginnen und unabhängig von Ihrem Partner für sich selbst sorgen. Damit nehmen Sie auch den Druck von Ihrem Partner und er kann sich möglicherweise leichter für einige gemeinsame Probesitzungen entscheiden.


Ich habe viele Probleme, die ich gar nicht alle benennen kann. Kann ich damit auch kommen?

Natürlich, es geht darum einen Anfang zu machen. Meine Aufgabe dabei ist unter anderem, dass ich Ihnen dabei helfe Ihre Probleme erst einmal zu sortieren. Welche sind es? Was ist zur Zeit am wichtigsten? Welches können Sie am leichtesten lösen? Welche brauchen zur Lösung mehr Zeit? Was sind Ihre Fähigkeiten, um mit Ihren Problemen gut umgehen zu können? Was sind Ihre Ziele? Und wie können Sie Ihren Lebenszielen wieder mehr Kraft und Aufmerksamkeit schenken?


Ich bin Student und deshalb ist mein Einkommen nicht groß. Was muss ich für eine Sitzung bezahlen?

Die finanzielle Situation von Hilfesuchenden ist sehr unterschiedlich. Ich habe normalerweise einen Sitzungssatz von 90 Euro bei Einzelsitzungen und 120 Euro bei Paarsitzungen. Wenn Sie diesen Betrag nicht aufbringen können bin ich gerne bereit einen Sozialrabatt zu gewähren. Sprechen Sie mich einfach an und wir schauen was möglich ist.


Ich habe eine Krankenzusatzversicherung - was muss ich tun, damit meine Versicherung die Kosten übernimmt?

In vielen Fällen läuft es so, dass der Versicherungsnehmer bei seiner privaten Versicherung anfragt, ob die Therapiekosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie übernommen oder zumindest teilweise erstattet werden (das steht auch in den Versicherungsunterlagen - bei Neuabschluß gibt es eventuell Wartezeiten).

Bei vielen Versicherungen genügt das Einreichen der Teil- oder Gesamtrechnung (ohne dass Sie die Therapie vorher genehmigen müssen), die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ausgestellt ist, damit die Versicherung ihren Anteil an Sie erstattet. Meistens gibt es von Versicherungsseite aus Höchstgrenzen pro Jahr, die erstattet werden.


Wenn meine Versicherung die Kostenübernahme oder Kostenerstattung bestätigt hat, muss ich dann die Sitzungen erst einmal selbst bezahlen?

Ja. Sie sind mein Vertragspartner und deshalb für die Bezahlung der Sitzungen zuständig. Sie bekommen von mir eine Endrechnung, wenn gewünscht auch eine Teilrechnung, die sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.


Wie sind die Erfolgsaussichten einer Therapie?

Diese Frage ist sehr schwer zu beantworten. Das hängt von sehr vielen inneren und auch äußeren Faktoren ab. Wichtig ist immer das Befinden des Klienten/der Klientin selbst. Haben Sie nach einigen Sitzungen das Gefühl, den Eindruck, dass Sie durch die Therapie voran kommen, dass Sie sich verändern, dass Sie dabei sind zu lernen wie Sie Ihre Probleme bewältigen, Ihre Ziele erreichen können, dann sind Sie auf dem richtigen Weg. Wir überprüfen auch in regelmäßigen Abständen den Behandlungserfolg.


Was passiert bei einer Hypnosesitzung?

Hypnose bedeutet, dass Sie, während Sie in einem bequemen Stuhl sitzen, in einen angenehmen Zustand der Entspannung versetzt werden. Sie befinden sich zwischen wachen und schlafen. Ihre Außenwahrnehmung ist eingeschränkt und Ihre Innenwahrnehmung ist zuerst auf Ihren Körper und dann auf die therapeutischen Suggestionen gerichtet. Sie kennen das vielleicht, wenn Sie längere Zeit alleine mit dem Auto auf einer Autobahn fahren und irgendwann aus dieser Autobahntrance aufwachen und nicht mehr wissen wie Sie die letzten Kilometer gefahren sind. Dann waren Sie mit einem Teil Ihres Bewusstseins beim Auto fahren und mit einem anderen Teil haben Sie über etwas bestimmtes nachgedacht oder einfach nur in den Tag geträumt. Während der Hypnose oder Trance rückt das Bewusstsein in den Hintergrund und das Unterbewusstsein ist sehr empfänglich für Problemlösungen, für neue Möglichkeiten, neue Ideen um mit Konflikten oder Schwierigkeiten kreativ umzugehen. Am Ende der Sitzung werden Sie sanft wieder ins Hier und Jetzt geführt und lassen die gegebenen Suggestionen einfach weiter wirken. Viele Menschen erleben die Hypnose als so angenehm und wohltuend, dass sie es fast bedauerlich finden, aus der Hypnose wieder zurückzukehren.


Kann ich während der Hypnose meine Grenzen wahren?

Natürlich sind Sie auch in Hypnose immer noch Herr bzw. Frau Ihrer selbst und können sich gegen alles schützen was Sie nicht wollen. Sie werden sich immer nur soweit in den Zustand der Trance oder Hypnose begeben wie Sie auch Vertrauen zum Therapeuten haben. Von daher bestimmen Sie als Klient/in die jeweilige Tiefe der Hypnose. Und, wenn Sie an das Beispiel mit der Autobahnfahrt denken, dann wissen Sie genau, dass Sie sofort hätten reagieren können, wenn auf der Strecke etwas Ungewöhnliches passiert wäre.


Was ist der Unterschied zwischen Tiefenentspannung und Hypnose?

In der Tiefenentspannung steht der Körper im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Um zu einer tiefen Entspannung zu kommen gibt es mehrere Wege. Zum Beispiel können Sie dazu angeleitet werden einzelne Muskeln anzuspannen und wieder zu lösen und damit zu entspannen. Gleichermaßen ist es möglich die Aufmerksamkeit Schritt für Schritt auf alle Körperteile von Kopf bis Fuß zu richten und damit langsam in einen Entspannungszustand zu gleiten. Die Tiefenentspannung ist häufig eine Vorstufe zur Hypnose, kann aber auch für sich alleine stehen.
In der Hypnose wird, nachdem sich der Körper in einem entspannten Zustand befindet, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Suggestionen, Problemlösungen und neue Verhaltensmöglichkeiten gelenkt. Auch gelenkte Fantasiereisen können Bestandteil der Hypnose sein.

Günther Mysliwetz

Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Zum vorderen Weinberg 22

71665 Vaihingen/Enz Horrheim

Telefon: 07042 - 3740404

Psychotherapie(at)wieder-gesunden.de

www.wieder-gesunden.de

 

Steuer Nummer: 55300/27454 Finanzamt Bietigheim-Bissingen

Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14a UstG

 

Gesetzliche Berufsbezeichnung

 Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet der Psychotherapie (so genannter psychotherapeutischer Heilpraktiker) gemäß § 1 Abs 1 RGBl I S. 251 vom 17.2.1939. Über den Antrag auf Erteilung entscheidet nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939 (RGBl I S. 259) die untere Verwaltungsbehörde, hier: Gesundheitsamt Stuttgart

Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18.02.1939, und der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) vom 01.10.1992.

 

 

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landratsamt Heilbronn – Gesundheitsamt
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 - 994-0

 

 

 

Mitglied im Verband:

Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Maria-Theresia-Straße 6 in 81675 München

Vereinsregister: VR 13460
Registergericht: Amtsgericht München

 

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Continentale Versicherung.

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Günther Mysliwetz

Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Zum vorderen Weinberg 22

71665 Vaihingen/Enz Horrheim

Tel. 07042 - 3740404

Mail: psychotherapie@wieder-gesunden.de

 

In unserem Bundesland ist in allen Datenschutzangelegenheiten Ansprechpartner:

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Prof. Dr. Tobias Keber

Königstraße 10a

70173 Stuttgart

 

Telefon: 07 11/61 55 41-0

Telefax: 07 11/61 55 41-15

 

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Homepage: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

Inhaltlich Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag ist

Günther Mysliwetz Zum vorderen Weinberg 22 in 71665 Vaihingen/Enz